Wie bereits am Wochenende mitgeteilt, fordert die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Frankenberg den Magistrat und Bürgermeister Engelhard zur Herausgabe der Zwischenergebnisse zum Modellprojekt Familienstadt mit Zukunft auf.
Nachdem die Stadt die inhaltliche Beantwortung einer schriftlichen Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung verweigert hatte, zogen die Sozialdemokraten nun vor das Verwaltungsgericht Kassel. Wie Rechtsanwalt Dr. Christoph Weltecke aus der Kanzlei Trautmann + Kollegen in Korbach am Dienstag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Kassel dem Antrag der SPD vollumfänglich stattgegeben. Der Magistrat der Stadt Frankenberg wurde verpflichtet, die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion, welche seit dem 16.02.2011 unbeantwortet ist, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung durch die Hessen Agentur, zu beantworten. Darüber hinaus muss die Stadt Frankenberg die Kosten des Verfahrens tragen.
Bereits zur Sitzung im Februar hatte die SPD-Fraktion unter der Überschrift Abfrage des Projektstatus die Frage gestellt, wie die Einzelprojekte der Familienstadt mit Zukunft evaluiert wurden und wie gegebenenfalls das Evaluierungsergebnis ausgefallen sei. Die Stadt Frankenberg hatte daraufhin mit Schreiben vom 07.09.2011 und damit fast ein halbes Jahr nach der Anfrage geantwortet, dass die Evaluierung noch nicht abgeschlossen sei, da die von der Hessen Agentur durchgeführte Evaluierung noch einmal in einem kommunalen Prozess bewertet und ergänzt werden solle.
Dem Ansinnen des Magistrates, den Stadtverordneten wichtige Informationen zu verweigern, hat das Gericht eine deutliche Absage erteilt, stellt Dr. Weltecke fest. Da in der kommenden Zeit wichtige Entscheidungen im Rahmen der konkreten Gestaltung einzelner Projekte anstehen würden und diese Prozesse sach- und fachgerecht begleitet werden müssen, benötigten die Stadtverordneten die Ergebnisse der vom Sozialministerium vorgenommenen Evaluierung. Die Hessische Gemeindeordnung gebe der Fraktion und den Stadtverordneten das Recht zur Überwachung des Magistrates die von ihnen gestellten Fragen inhaltlich zutreffend beantwortet zu bekommen.
Der Argumentation der Stadt Frankenberg, sie sei an der Weitergabe der Evaluierungsergebnisse durch das Sozialministerium gehindert, wollte das Gericht nicht folgen. Sämtliche Organe der Stadt hätten die Aufgabe im Rahmen der ihnen im Einzelnen übertragenen Funktion, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln. Eine Weitergabe der Evaluierungsergebnisse von dem Magistrat an die Fraktion und die Stadtverordneten würde daher jedenfalls nicht als Veröffentlichung im Sinne des Urhebergesetzes anzusehen sein.
Die Entscheidung erging in Form einer einstweiligen Anordnung. Dies war nach Ansicht des Gerichts notwendig, damit die Fraktion größere Weichenstellung sonst allein wegen eines langwierigen Verfahrens hätte nicht mehr beeinflussen können.
Es ist schade, dass der Magistrat auf unsere Argumente nicht gehört hat, sondern dass es notwendig war, für eine kommunalpolitische Selbstverständlichkeit den Weg zu den Gerichten beschreiten zu müssen, resümiert der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Hendrik Sommer. Umso mehr freut es uns, dass nunmehr die Daten zur Verfügung gestellt werden und wir kurzfristig politische Entscheidungen für eine Fortführung des Projektes treffen können. , stellt Daniela Neuschäfer, welche in der Fraktion das Thema Familienstadt mit Zukunft federführend betreut abschließend fest.