„Bedarfe decken und Entlastungen für Pflegebedürftige ermöglichen!“

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Dr. Daniela Sommer

Rund 225.000 Menschen in Hessen sind auf Pflege angewiesen. 76 Prozent von ihnen leben zu Hause, etwa die Hälfte davon wird ausschließlich von Angehörigen versorgt. Mit den Pflegestärkungsgesetzen, die im Januar 2015 in Kraft getreten sind, wurde für Betroffene eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch der sogenannte Entlastungsbetrag von jetzt 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Dieses Geld kann für hauswirtschaftliche Hilfe, für Betreuung oder klassische Pflege verwendet werden. Daniela Sommer ärgert sich: „Die Pflegeunterstützungsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes in Hessen wurde erst nach mehr als drei Jahren im Mai 2018 erlassen. Allerdings ist es weiterhin nur wenigen Betroffenen möglich, Angebote zur Entlastung in Anspruch zu nehmen. Die vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastung kommt bei sehr vielen betroffenen Familien in Hessen nicht an. Der Grund ist, dass keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen! Das liegt daran, dass beispielsweise Anbieter von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu hohe bürokratische Hürden nehmen müssen und deswegen deren Angebote nicht im Rahmen des Entlastungsbeitrags von Pflegenden genutzt werden können.“ Sie berichtet, dass in 11 von 24 Landkreises und kreisfreien Städten hauswirtschaftliche Unterstützungsangebote fehlen und in 13 Landkreisen und Städten die Betreuung und Begleitung im Alltag nicht gedeckt werden kann, so die Antwort des Sozialministeriums auf ihre Anfrage: „Wir brauchen unbedingt schnelle und unbürokratische Lösungen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags bekommen. Das gilt vor allem für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, für die es eine Reihe von Anbietern durchaus gäbe. Die Hilfe soll endlich dort ankommen, wo sie benötigt wird.“

Sommer plädiert dafür, die neuen Möglichkeiten für ehrenamtlich Aktive, für gewerbliche Anbieter etc., die Angebote offerieren und sich anerkennen lassen können, besser zu bewerben: „Eine aktive Unterstützung der Landesregierung für die Gewinnung wäre deswegen wichtig. Nicht alle Landkreise haben die Antragsformulare auf ihren Onlineportalen zur Verfügung gestellt und fraglich ist auch, wie wird die Antragsprüfung im Sinne von mehr guten Angeboten für Betreuung, für hauswirtschaftliche Versorgung, für organisatorische Unterstützung, für Beratung und Pflegebegleitung  durch ehrenamtlich Tätige, Vereine und Gewerbe für Pflegebedürftige und ihre Familien in der Praxis tatsächlich umgesetzt?“

Gerade deshalb wäre es wichtig, so die pflege- und gesundheitspolitische Sprecherin Dr. Sommer, das vorbildliche Vorgehen der Landesregierung Sachsen nachzuahmen: „Sachsen hat in seiner Verordnung die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern ermöglicht und zwar nicht mit hohen bürokratischen Hürden, sondern mit der einfachen und unbürokratischen Anerkennung von aktiv und/oder ehemals ehrenamtlich tätigen Pflegenden! Das ist ein sehr innovativer Weg und kann helfen, den Versorgungsengpass in den Unterstützungen im Alltag zu verringern!“

Sommer fordert mehr Initiative der Landesregierung, Angebote zu schaffen und deren Anerkennung zu unterstützen, damit für eine breite Mitwirkung von potenziellen Anbietern in den unterschiedlichen Bereichen (Betreuung im Haushalt/in Gruppen, hauswirtschaftliche Versorgung, organisatorische Unterstützung, Beratung und Pflegebegleitung) gesorgt werden kann: „Nur so können wir es schaffen, die Bedarfe zu decken und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wirklich zu entlasten!“