Studierende und Beschäftigte brauchen mehr Unterstützung

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Dr. Daniela Sommer Presse
Die Sprecherin der Landtagsfraktion für Wissenschaft und Kunst, Dr. Daniela Sommer, sagte am Dienstag in Wiesbaden zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich: „In den Bereichen der Regelstudienzeit, der Befristung sowie der Prüfungen bedarf es der gesetzlichen Regelungen, da Hochschulen dies in ihrer zustehenden Satzungsregelung nicht selbst regeln können. Die Hochschulen begrüßen daher das Gesetz, fordern jedoch, bei allen weiteren Absprachen beteiligt zu werden.“ Sommer hatte bereits in der ersten Lesung bemängelt, dass die Hochschulen nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden waren. Sie forderte daher die Landesregierung auf, sowohl die Hochschulen als auch den Landtag umfassend und transparent zu informieren. Das Gesetz sei notwendig, um die Handlungsfähigkeit Hochschulen zu gewährleisten. Es verhindere hoffentlich, so Sommer, dass den Studierenden durch die Pandemie Nachteile entstünden, Prüfungen digital einwandfrei stattfinden und Mitarbeiter eine Verlängerung ihrer Beschäftigung erhalten könnten. „Das Land Hessen sollte, wie auf Bundesebene angedacht, die Höchstbefristungsgrenze des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes um die Dauer der pandemiebedingten Einschränkungen anheben. Wir fordern daher, dass Vertragsverlängerungen in Hessen möglichst unkompliziert im Sinne aller Mittelbauler*innen erfolgen, etwa durch einen Rechtsanspruch auf eine automatische Verlängerung oder zumindest eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums, die eine Verlängerung als Soll-Vorschrift vorsieht. Hier braucht es ein auch ein klares Signal“, forderte Sommer.
Sommer erläuterte, dass viele Studierende in Not geraten seien und in diesem Sommersemester aufgrund der Corona-Pandemie keine regulären Studienbedingungen herrschten. Sie erinnerte daran, dass das Land Hessen eine eigene Soforthilfe in Höhe von einmalig 200 Euro aufgelegt hatte, die jedoch nicht annähernd gereicht habe. Hochgerechnet erhielten gerade einmal 1.975 der 260.000 Studierenden das Taschengeld der Ministerin. „Die bereitgestellte Summe wurde viel zu niedrig angesetzt. Hier muss das Land schleunigst nachsteuern. Auch sollten durch geänderte Formate und Abläufe Studierenden keine Nachteile entstehen. Die Corona-Maßnahmen, wie etwa die Umstellung auf digitale Lehre, müssen bei der Wertung des Semesters wie bei Prüfungen Berücksichtigung finden. Die Landesregierung sollte eine wie von uns als SPD-Landtagsfraktion beantragte zentrale Freiversuchsregelung für das Sommersemester 2020 schaffen,“ so Dr. Sommer abschließend.