Der Rechtspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat heute in einer Sondersitzung über den Dringlichen Berichtsantrag der SPD-Fraktion zu der Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in öffentlicher Sitzung beraten. Die vorangegangenen inhaltsarmen Äußerungen der Justizministerin, als Erwiderung auf einen Brief der SPD-Fraktionsvorsitzenden Nancy Faeser, in der diese um Informationen in der Sache gebeten hatte, bezeichnete Günter Rudolph als unbefriedigend. Dieses Verhalten habe die Ministerin in der einberufenen Sondersitzung heute schlichtweg fortgesetzt.
„Die Ministerin ist ihrer Bringschuld, das Parlament angemessen zu informieren, nicht nachgekommen. Dieses Fehlverhalten nun darauf zu schieben, die Ermittlungen nicht gefährden zu wollen, ist unerhört. Wir als Abgeordnete des Hessischen Landtages haben eine Kontrollfunktion, der wir nicht nachkommen können, wenn wir von einer Korruptionsaffäre solchen Ausmaßes überhaupt erst aus den Medien erfahren“, erklärte Günter Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden. Die Korruptionsaffäre gefährde das Vertrauen in die hessische Justiz, dem müsse mit aller Kraft entgegengewirkt werden, so Rudolph. Stattdessen gebe sich Justizministerin Kühne-Hörmann weiterhin ahnungslos und verschanze sich hinter der ermittlungsleitenden Staatsanwaltschaft. Auf die Frage, ob sie persönlich Verantwortung übernehmen wolle, antwortete die Ministerin schlichtweg nicht.
„Was Ministerin Kühne-Hörmann uns heute als ultimative Sofortmaßnahmen vorgestellt hat, sollten Selbstverständlichkeiten sein“, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. In der Sondersitzung hatte die Justizministerin fünf Sofortmaßnahmen vorgestellt, darunter die Gründung einer Stabsstelle für Innenrevision, die im Ministerium angesiedelt werden soll, die Schließung der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht sowie die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Gutachtenvergabe der Generalstaatsanwaltschaft. „Warum es ein solches Vier-Augen-Prinzip, das selbst in kleinsten Kommunen standardmäßig angewendet wird, bei der Generalstaatsanwaltschaft nicht gab, weiß die Ministerin nach eigener Aussage nicht und sie scheint es auch nicht zu hinterfragen. Die Rolle der Ministerin Ahnungslos ist ihr wirklich auf den Leib geschneidert“, so Rudolph. Dass die Justizministerin die Frage, was die Korruptionsaffäre für Gerichtsverfahren, in denen die betreffenden Gutachten eine Rolle gespielt hatten, bedeutet, einfach vom Tisch gewischt habe, passe in das traurige Gesamtbild.
„Auch von einem Vorschlag, wie sie die Missstände in der Generalstaatsanwaltschaft abstellen wollen, scheint das Ministerium noch weit entfernt. Mit dem bloßen Vorschlag, eine irgendwie geartete Stabsstelle zur Innenrevision einzurichten, ist es bei weitem nicht getan“, sagte Rudolph. Das Ausmaß des vorliegenden Falles mache deutlich, dass es sich nicht um nur um die Kriminalität eines Einzelnen handle, sondern es einen Fehler im System gebe, der schnellstmöglich behoben werden müsse.